Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Eindrücke aus dem Schulleben der Viktor-Frankl-Schule - Junge an der Kletterwand, Winterimpressionen, Kinder auf dem Schulhof und das Schulgebäude

Konzept der Schulsozialarbeit

Konzept der Schulsozialarbeit an der Viktor-Frankl-Schule in Aachen

Bild-Großansicht

1. Leitbild

Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe und als eigenständiges Angebot seit dem Schuljahr 2013 / 2014 dauerhaft im Schulalltag der Viktor-Frankl-Schule verankert. Sie ist ein Beitrag zum Schulprogramm und trägt gemäß dem Leitbild der Schule gemeinsam mit dem Kollegium zur Verwirklichung des Mottos "Bewegen und bewegt werden - Tore zum Leben und Lernen" bei.

Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe verstanden.

Die grundsätzlichen rechtlichen Grundlagen der Schulsozialarbeit sind das KJHG (SGB VIII), das Schulgesetz und der Landeserlass BASS 21.13 Nr. 6 (Vorgaben des Schulgesetzes des Landes NRW).

Hier werden die Rolle der Schulsozialarbeit, ihre Funktion und die Zielsetzung geregelt und gestärkt (u.a. Vernetzung von Schule und Jugendhilfe). Besonders hervorzuheben ist, dass durch den Erlass die gemeinsame Verantwortung von Lehrkräften der Schule und Fachkräften der Schulsozialarbeit im Hinblick auf die soziale, kulturelle Integration und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler benannt wird. Als Förderschule meint diese gemeinsame Verantwortung selbstverständlich das gesamte multiprofessionelle Kollegium / Team der Schule.

Alle Kolleg*innen bringen als jeweilige Experten ihrer Profession, ihre unterschiedlichen Aufgabenstellungen, Berufsbilder und berufliche Sozialisation in konstruktiver Zusammenarbeit im Interesse der Schüler*innen ein.

Schulsozialarbeit hilft mit, die Schule als Lebensraum so zu gestalten, dass sich alle wohlfühlen, für alle Platz ist und alle sich an der Gestaltung des Lebensraumes Schule und des sozialen Umfeldes beteiligen und entwickeln können.

Grundlagen einer wirksamen Schulsozialarbeit sind:

  • Freiwilligkeit: Für alle Angebote entscheiden sich die einzelnen Schüler*innen, Klassen, Kolleg*innen, Eltern und andere Bezugspersonen freiwillig
  • - Vertraulichkeit: In Beratungsgesprächen und Angeboten gemachte Äußerungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht und Ausnahmen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen und bei Gefährdungssituationen.
  • - Verbindlichkeit: Vereinbarungen werden eingehalten. Daher ist bei Absprachen darauf zu achten, dass diese einvernehmlich getroffen und durchgehalten werden (können)
  • - Kontinuität: Schulsozialarbeit sieht sich in der Verantwortung, Begonnenes zu Ende zu führen – bis zu einem für beide Seiten akzeptierten Abschluss


2. Rahmenbedingungen

Die Schulsozialarbeit an unserer Schule wird von zwei Kolleginnen mit jeweils halber Stelle (19,5 Std) geleistet. Die Stellen sind in unterschiedlicher Trägerschaft verortet – eine Stelle beim kommunalen Träger der Jugendhilfe sowie eine Stelle bei der Bezirksregierung.

Beide Kolleginnen sind Diplom-Sozialpädagoginnen.

Für jedes Schuljahr sind die Arbeitszeiten der Schulsozialarbeit mit der Schulleitung abgestimmt und so geplant, dass jeden Tag mindestens eine Kollegin in der Schule anwesend ist.

Zur Reflexion, Planung und Koordination zu aktuellen Situationen, Anfragen und Themen treffen sich die beiden Kolleginnen jede Woche zu einem vereinbarten Termin.

Um qualifizierte Arbeit zu gewährleisten, findet eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Supervision statt.

Die Rücksprachen mit der Schulleitung erfolgen monatlich sowie bei aktuellen Anlässen kurzfristig. Die Kolleginnen planen ihre Termine und Aufgaben eigenverantwortlich und ermöglichen so auch kurzfristige bzw. flexible Unterstützung und Angebote.

Die Dokumentation ihrer Arbeit erfolgt kontinuierlich und nach Grundsätzen des Datenschutzes. Im Einzelfall wird geprüft, welche Unterlagen, Dokumentationen in der Schulakte von Schüler*innen hinterlegt wird.

Die Schulsozialarbeiterinnen haben Stimm- und Antragsrecht in der Gesamtkonferenz und sind wählbar für die unterschiedlichen Gremien der Schule.

Sie verfügen jeweils über ein eigenes und individuell eingerichtetes Büro, die im großen Schulkomplex im Alt- und im Neubau verortet sind. Alle Räumlichkeiten und Materialien der Schule stehen den Schulsozialarbeiterinnen darüber hinaus zur Verfügung. Diese können sie über ein festgelegtes Verfahren (Pläne Raumnutzung) belegen.

Die Arbeit der Schulsozialarbeit ist allen Schüler*innen und deren Familien durch die Schulhomepage, den Schulplaner, Schaukasten, Aushänge und die Teilnahme an Angeboten bekannt.

Anfragen an Schulsozialarbeit können schriftlich und / oder per Mail sowie persönlich und telefonisch erfolgen. Für schriftliche Anfragen kann der Vordruck „Anfragen an Schulsozialarbeit“, der im großen Mitarbeiter- sowie im Kopierraum aushängt, genutzt werden. Im Mitarbeiterzimmer der Schule haben Frau Schellenberg und Frau Winand ein gemeinsames Fach „Schulsozialarbeit“, in das alle Anfragen und Informationen hinterlegt werden können. Die Kolleginnen verantworten die möglichst tägliche Durchsicht ihrer Mails, des Infofachs und geben zeitnah eine erste Rückmeldung.

Alle Schüler*innen dürfen Einzeltermine mit der Schulsozialarbeit vereinbaren. Eine Zustimmung von Lehrkräften ist nicht erforderlich, damit das Angebot vertraulich wahrgenommen werden kann. Schüler*innen werden nicht aus Konfliktsituationen heraus zur Schulsozialarbeit geschickt oder zur Teilnahme an Angeboten verpflichtet. Sie sollen motiviert werden, dieses Angebot freiwillig anzunehmen, was in der Regel auch gelingt. Sie dürfen sich aber auch gegen Angebote entscheiden. Beratungsangebote für Familien, Eltern und Kolleg*innen basieren ebenfalls auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Nur so besteht eine Chance, dass Veränderungsbemühungen gelingen können.

3. Aufgaben und Ziele

Frau Schellenberg und Frau Winand richten ihre Angebote an einzelne Schüler*innen, an Gruppen, Familien, Eltern, Kolleg*innen sowohl präventiv als auch bei konkreten Schwierigkeiten, Problemen und Konflikten. Wie bereits vorab beschrieben, erfolgt dies in enger Zusammenarbeit mit allen Fachkräften innerhalb und außerhalb der Schule.

Folgende Angebote umfassen Schulsozialarbeit an unserer Schule:

Einzelarbeit mit Jungen & Mädchen zur Förderung der vorhandenen Potentiale und Stabilisierung der Persönlichkeit

  • Entwicklung einer realistischen und positiven Selbsteinschätzung
  • Erlernen eines angemessenen Umgangs mit Aggression und / oder Kritik
  • Aufbau von tragfähigen Beziehungen
  • Entwicklung von Veränderungs- und Lösungsmöglichkeiten

Gruppenarbeit mit Klassen oder Kleingruppen

  • Förderung der Entwicklung von Gruppenfähigkeit
  • Förderung der Konzentration, Aufmerksamkeit, Entspannung
  • Themenorientierte Gruppen wie Mädchengruppen, kreative-künstlerische Angebote
  • Gewaltprävention / Sozialtraining


Beratung der Familien, Eltern, Sorgeberechtigten

  • Förderung und Stärkung der individuellen und familiären Ressourcen
  • Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Unterstützung in Problem- und Krisensituationen
  • Vermittlung von außerschulischen Hilfs- und Beratungsangeboten und ggfls. Begleitung
  • Unterstützung bei Verfahren und Anträgen zu Sozial- und Eingliederungshilfe
  • Unterstützung für Familien mit Zuwanderungsgeschichte

Kollegiale interdisziplinäre Beratung

  • Hospitationen im Unterricht und / oder Therapieeinheiten sowie Reflektion als Hilfestellung zur Diagnostik der Problemlagen von Schüler*innen
  • Planung und ggfls. Umsetzung von unterstützenden Maßnahmen
  • Fallbesprechungen
  • Unterstützung in der Planung & Umsetzung von Elterngesprächen …

Projektarbeit

  • Streitschlichtung incl. Sicherung der kontinuierlichen Ausbildung von Schüler*innen
  • Spielekisten als festes Pausenangebot
  • Durchführung themenspezifischer AG´s (z.B. Persönliche Zukunftsplanung)
  • Angebot während einzelner Pausenzeiten

Schulinterne, übergreifende Aufgaben

  • Einbindung und Mitarbeit bei (schweren) schulischen Krisenfällen
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Krisen-Leitfäden
  • Unterstützung bei Fragen zu Gefährdung von Schüler*innen (Suchtmittelkonsum, Vernachlässigung, Gewalt …)
  • Meldung zu Kindeswohlgefährdung nach §8a KJHG
  • Teilnahme an Schul- und Klassenkonferenzen sowie Kompetenzteams
  • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
  • Austausch mit dem Vertrauenslehrer und der Schülervertretung
  • Teilnahme an Treffen des Elternrats bei Bedarf und Anfrage
  • Begleitung von studienbegleitenden Praktika Sozialarbeit / Sozialpädagogik
  • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen

Bei langfristigem pädagogischem Unterstützungsbedarf oder Gefährdung von Schüler*innen nehmen die Klassenteams zeitnah Kontakt mit der Schulsozialarbeit auf, so dass ein Hilfsangebot gemeinsam abgesprochen und initiiert werden kann.

Frau Schellenberg und Frau Winand müssen vorab Bescheid wissen, dass eine Hilfe als dringend angesehen wird. Sie können sich dann vorbereiten, recherchieren und eine passende Hilfe anstoßen.

Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung nach §8a KJHG erfolgt nur durch Schulleitung oder in Absprache mit Schulleitung durch Schulsozialarbeit, nicht durch Lehrkräfte.

4. Netzwerkarbeit und Kooperationen

Als ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule, Lebenswelt der Schüler*innen, Jugendhilfe sowie anderen Institutionen und Einrichtungen wirkt Schulsozialarbeit verantwortlich zu Netzwerken und Kooperationen mit.

Sind Hilfsangebote nach KJHG angedacht oder steht eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Raum, so wenden sich Klassenteams vertrauensvoll an die Schulsozialarbeiterinnen, die dann in Absprache mit der Schulleitung den Erstkontakt zu den Krisenteams des jeweils zuständigen Jugendamtes aufnehmen.

Aufgrund des Förderschwerpunktes „Körperliche und motorische Entwicklung“ hat unsere Schule ein weit umfassendes Einzugsgebiet mehrerer Städte und (Land)- Kreise.

Daraus ergeben sich deutlich größere Netzwerke und Kooperationen in der Zusammenarbeit mit begleitenden Akteuren der Schüler*innen und Familien z.B. zuständige Jugend- und Sozialhilfe, medizinische Versorgung, (Freizeit-) Angebote im jeweiligen Sozialraum der Schüler*innen u.v.m..

Um kontinuierlich alle notwendigen und wichtigen Informationen mit aufzunehmen und weitergeben zu können nimmt Frau Schellenberg regelmäßig an den Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeiter*innen der Stadt Aachen teil. Frau Winand gewährleistet die Vernetzung mit den Arbeitsgremien der Eingliederungshilfe.

Zur Anbahnung und Koordinierung von Hilfen außerhalb der Schule, stehen beide Kolleginnen im engen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, der schulpsychologischen Dienste sowie zu Beratungsstellen, Sozialpädiatrischen Zentren, Ärzten und (psycho-) therapeutischen Praxen.

5. Ausblick

Mit dem Stellenanteil von zwei Halbtagsstellen können nicht jederzeit für alle Zielgruppen alle vorgenannten Angebote gleichzeitig durchgeführt werden. Deshalb müssen ggfls. Schwerpunkte gesetzt werden, die in Abstimmung mit der Schulleitung getroffen werden. Über das laufende Schuljahr hinweg findet ein regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung statt.

Kontinuierlich und zum Ende des Schuljahres erfolgt eine Auswertung der Arbeit und die Planung von ggfls. notwendigen Änderungen für das kommende Schuljahr. Ergänzt werden kann dies durch Evaluation der Zusammenarbeit innerhalb der Schule z.B. durch Befragung der Kolleg*innen, der Schüler*innen und Eltern / Familien.

Monika Winand, Nicole Schellenberg

Stand: Schuljahr 2020 / 2021