Nachschulische Perspektiven
Die Schulpflicht unserer Schülerinnen und Schüler endet nach dem 10. Schuljahr bzw. 11. Schulbesuchsjahr (siehe Schullaufbahnübersicht) Deshalb stehen in den letzten 3 Schuljahren die nachschulischen Perspektiven besonders im Blickfeld.
Die nachschulischen Perspektiven unserer SuS gestalten sich vielfältig:
- höherer Bildungsabschluss (z.B. Berufskolleg)
- duale Ausbildung (Lehre)
- Berufsorientierungsjahr (BOJ)
- Berufsgrundschuljahr (BGJ)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB von der Agentur für Arbeit)
- Unterstützte Beschäftigung (UB über der Agentur für Arbeit)
- Berufsbildungswerke (z.B. Volmarstein)
- Langzeitpraktikum mit Übernahme in Ausbildung oder Job (unterstützt durch „ifd“, z.B. Betriebsintegrierter Außenarbeitsplatz BIAP)
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
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- Schülerin im Berufsorientierungsbüro